VI-Kart 6/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-06, VI-Kart 6/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-06, VI-Kart 6/12 (V)
VI-Kart 6/12 (V)Obergericht06.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: VI-Kart 6/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0606.VI.KART6.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Anträge der Beteiligten zu 2. und des Beschwerdeführers B., die aufschiebende Wirkung ihrer jeweiligen Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 24. April 2012 (B 3 – 187/11) anzuordnen und der Beteiligten zu 1. eine Vollziehung des freige-gebenen Zusammenschlussvorhabens zu untersagen, werden ver-worfen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.