Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-06, VI-3 Kart 249/07 (V)

VI-3 Kart 249/07 (V)Obergericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 249/07 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: VI-3 Kart 249/07 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0606.VI3KART249.07V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 8 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 17. Oktober 2007 - BK 8-07/272 - aufgehoben.

Die Bundesnetzagentur hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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