VI-3 Kart 290/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-06, VI-3 Kart 290/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-06, VI-3 Kart 290/07 (V)
VI-3 Kart 290/07 (V)Obergericht06.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 290/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: VI-3 Kart 290/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0606.VI3KART290.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 17. Oktober 2007 - BK 9-07/602-1 - aufgehoben.
Die Bundesnetzagentur hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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