I-1 U 167/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-19, I-1 U 167/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-19, I-1 U 167/11
I-1 U 167/11Obergericht19.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 167/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-19
Aktenzeichen: I-1 U 167/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0619.I1U167.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.11.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 6.150,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2010 zu zahlen.
Darüber hinaus werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 507,50 € gegenüber Rechtsanwalt A… freizustellen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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