Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-19, I-24 U 157/11

I-24 U 157/11Obergericht19.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 157/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-19

Aktenzeichen: I-24 U 157/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0619.I24U157.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 9. Juni 2011 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.897,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

  1. April 2010 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte 84 % und die Klägerin 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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