I-15 U 25/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-20, I-15 U 25/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-20, I-15 U 25/11
I-15 U 25/11Obergericht20.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 25/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-20
Aktenzeichen: I-15 U 25/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0620.I15U25.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.02.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.952,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Soweit die Beklagte unterlegen ist, wird die Revision zugelassen.
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