Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-28, I-10 W 51/12

I-10 W 51/12Obergericht28.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 51/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-28

Aktenzeichen: I-10 W 51/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0628.I10W51.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 19.04.2012 wird der Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.04.2012 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz vom 05.12.2011 in Verbindung mit der Kostenrechnung vom 06.12.2011 (Kassenzeichen 70067535 210 7, Bl. III, IIIa GA) wird zurückwiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.