I-10 W 54/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-28, I-10 W 54/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-28, I-10 W 54/12
I-10 W 54/12Obergericht28.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 54/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: I-10 W 54/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0628.I10W54.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 19.04.2012 wird der Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.04.2012 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz vom 05.12.2011 in Verbindung mit der Kostenrechnung vom 06.12.2011 (Kassenzeichen 70067533 210 2, Bl. III, IIIa GA) wird zurückwiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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