I - 18 U 37/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-04, I - 18 U 37/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-04, I - 18 U 37/10
I - 18 U 37/10Obergericht04.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 37/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: I - 18 U 37/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0704.I18U37.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Januar 2010
verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts
Krefeld (7 O 28/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig
vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
Ihnen zu vollstreckenden Beträge leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.