Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-04, I - 18 U 37/10

I - 18 U 37/10Obergericht04.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 37/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: I - 18 U 37/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0704.I18U37.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Januar 2010

verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts

Krefeld (7 O 28/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig

vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

Ihnen zu vollstreckenden Beträge leisten.

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