I-6 U 69/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-05, I-6 U 69/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-05, I-6 U 69/11
I-6 U 69/11Obergericht05.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 69/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-05
Aktenzeichen: I-6 U 69/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0705.I6U69.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers zu 2) wird das am 17. Februar 2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Instanzen tragen zu 7,5 % der Kläger zu 1) und zu 92,5 % der Kläger zu 2). Die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Instanzen tragen diese jeweils selbst.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.