VII-Verg 13/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-05, VII-Verg 13/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-05, VII-Verg 13/12
VII-Verg 13/12Obergericht05.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 13/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-05
Aktenzeichen: VII-Verg 13/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0705.VII.VERG13.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04. April 2012 (VK-33/2011-L) wird zurückgewiesen.
Der Senatsbeschluss vom 15. Mai 2012 ist gegenstandslos.
Den Antragsgegnerinnen wird aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung unter Beifügen von Belegen dem Senat mitzuteilen.
Das Akteneinsichtsgesuch der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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