VII-Verg 18/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-09, VII-Verg 18/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-09, VII-Verg 18/12
VII-Verg 18/12Obergericht09.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 18/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-09
Aktenzeichen: VII-Verg 18/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0709.VII.VERG18.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragsgegnerin vom 1. Juni 2012 auf vorzeitige Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht nach Ablauf von zehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses die ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens anzuzeigen (§ 122 GWB)
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