I-23 U 171/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-12, I-23 U 171/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-12, I-23 U 171/11
I-23 U 171/11Obergericht12.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 171/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-12
Aktenzeichen: I-23 U 171/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0712.I23U171.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
I.
Zum Senatstermin am 25.09.2012, 12:30 Uhr , wird das persönliche Erscheinen der Geschäftsführer beider Parteien angeordnet und die Zeugen A P (zu laden über die Beklagte) sowie M S (zu laden über die Klägerin), geladen.
II.
Der Beklagten wird aufgegeben, binnen 3 Wochen nach Erhalt des Beschlusses für die beiden Zeugen einen Auslagenvorschuss von jeweils 200,00 EUR bei der Gerichtskasse einzuzahlen.
III.
Der Klägerin wird aufgegeben, das sogenannte T-Konto zur Vertragsnummer, welches der Außendienstmitarbeiter anlässlich seiner Unterredung bei der Beklagten am 25.02.2010 anfertigte, binnen 3 Wochen nach Erhalt des Beschlusses in Kopie zur Gerichtsakte zu reichen.
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