I-2 U 94/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-12, I-2 U 94/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-12, I-2 U 94/11
I-2 U 94/11Obergericht12.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 94/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-12
Aktenzeichen: I-2 U 94/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0712.I2U94.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 22. September 2011 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung der KIägerin gegen Sicherheitsleistung von 500.000,- € abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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