Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-18, I-18 U 201/11

I-18 U 201/11Obergericht18.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 201/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-18

Aktenzeichen: I-18 U 201/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0718.I18U201.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.09.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.