I-2 W 20/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-23, I-2 W 20/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-23, I-2 W 20/12
I-2 W 20/12Obergericht23.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-23
Aktenzeichen: I-2 W 20/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0723.I2W20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der Rechtspflegerin der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2012 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten Übersetzungskosten i.H.v. 22.639,77 € zu erstatten hat.
II.
Die weitergehende Beschwerde und der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag werden zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin zu 65 % und den Beklagten zu 35 % auferlegt.
IV.
Von einer Reduzierung oder Nichterhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen.
V.
Der Beschwerdewert beträgt 4.060,66 €.
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