VII-Verg 27/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-25, VII-Verg 27/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-25, VII-Verg 27/12
VII-Verg 27/12Obergericht25.07.2012
Regest
Zusatz: Die Beschwerde wurde am 05.11.2012 zurückgenommen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 27/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-25
Aktenzeichen: VII-Verg 27/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0725.VII.VERG27.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Leitsätze
Zusatz:
Die Beschwerde wurde am 05.11.2012 zurückgenommen.
Tenor
Die von den Antragstellerinnen beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. Juni 2012 (VK VOL 1/2012 und VK VOL 4/2012) wird abgelehnt.
Der Beschluss des Senats vom 16. Juli 2012 - fälschlich: vom 16. Mai 2012 - ist damit gegenstandslos.
Die Antragstellerinnen werden aufgefordert, sich bis zum 24. August 2012 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.
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