VI-Kart 7/11 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-01, VI-Kart 7/11 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-01, VI-Kart 7/11 (V)
VI-Kart 7/11 (V)Obergericht01.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/11 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: VI-Kart 7/11 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0801.VI.KART7.11V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 18. November 2011 (B3-134/09) wird verworfen.
- II. Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie hat überdies dem Bundeskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
- III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
- IV. Der Beschwerdewert wird auf EUR … bis zum 12. Juni 2012 und auf EUR … ab dem 13. Juni 2012 festgesetzt.
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