I-2 U 58/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-02, I-2 U 58/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-02, I-2 U 58/10
I-2 U 58/10Obergericht02.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 58/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-02
Aktenzeichen: I-2 U 58/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0802.I2U58.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihren Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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