Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-14, I-20 U 122/11

I-20 U 122/11Obergericht14.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 122/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-14

Aktenzeichen: I-20 U 122/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0814.I20U122.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Mai 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert, soweit das Landgericht die Klage abgewiesen hat.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Klägerin über den auf die Widerklage zuerkannten Anspruch hinausgehend kein Unterlassungsanspruch des Inhalts zusteht, wie er sich aus der der Abmahnung vom 19.01.2010 beigefügten, in dem angefochtenen Urteil wiedergegebenen vorformulierten Unterlassungserklärung ergibt. Die weitergehende Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden zu 80% der Klägerin und zu 20% der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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