12 U 6/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 12 U 6/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-16, 12 U 6/11
12 U 6/11Obergericht16.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: 12 U 6/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0816.12U6.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.12.2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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