V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-22, V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-22, V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi)
V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi)Obergericht22.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-22
Aktenzeichen: V-4 Kart 5 + 6/11 (OWi)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0822.V4KART5.6.11OWI.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kartellsenat
Tenor
Den Antragstellern wird auf ihren Antrag vom 7. Juli 2011 über ihren verfahrensbe-vollmächtigten Rechtsanwalt Dr. H. Akteneinsicht in folgende Aktenbestandteile gewährt:
a. Bußgeldbescheid gegen die Nebenbetroffene Z…. GmbH und die Betroffenen … und ….. (Verfahrensakte Bd. V, Bl. 1825-1888)
b. Bußgeldbescheid gegen die Nebenbetroffene W….GmbH und die Betroffenen …, … und … (Verfahrensakte Bd. V, Bl. 1899-1977)
c. Bußgeldbescheid gegen die ehemalige Nebenbetroffene X… oHG und den ehemaligen Betroffenen … (Verfahrensakte Bd. V, Bl. 1813-1820)
Soweit in den vorgenannten Bußgeldbescheiden Geschäftsgeheimnisse der Nebenbetroffenen sowie persönliche Daten der Betroffenen (insbesondere Geburtsdatum und –ort sowie Angaben zu den Vermögensverhältnissen) enthalten sind, sind dies vor der Gewährung der Akteneinsicht zu anonymisieren.
Den Antragstellern wird Auskunft darüber erteilt, welche sichergestellten Asservate sich bei den Akten befinden.
Der weitergehende Akteneinsichtsantrag wird zurückgewiesen.
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