Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-08-31, I-4 U 218/11

I-4 U 218/11Obergericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 218/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: I-4 U 218/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0831.I4U218.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 17.10.2011 (11 O 325/07) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, ebenso das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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