VII-Verg 22/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-07, VII-Verg 22/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-07, VII-Verg 22/12
VII-Verg 22/12Obergericht07.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: VII-Verg 22/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0907.VII.VERG22.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabe-kammer des Bundes vom 23. Mai 2012 (VK 3-65/11) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.100,- € festgesetzt.
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