Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-10, I-14 U 99/11

I-14 U 99/11Obergericht10.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 99/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-10

Aktenzeichen: I-14 U 99/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0910.I14U99.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 13. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.07.2011 wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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