Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-20, I-6 W 21/12

I-6 W 21/12Obergericht20.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 21/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: I-6 W 21/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0920.I6W21.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin – vom 20. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren : 290,60 €

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