I-6 W 21/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-20, I-6 W 21/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-20, I-6 W 21/12
I-6 W 21/12Obergericht20.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 21/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: I-6 W 21/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0920.I6W21.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin – vom 20. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren : 290,60 €
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