Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-09-25, I-1 U 43/12

I-1 U 43/12Obergericht25.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 43/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-25

Aktenzeichen: I-1 U 43/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0925.I1U43.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Oktober 2011 verkündete Urteil der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.767,39 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz und des Berufungsrechtszugs trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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