Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-02, I-20 U 193/11

I-20 U 193/11Obergericht02.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-02

Aktenzeichen: I-20 U 193/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1002.I20U193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. August 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verpflichtungen zur vorbereitenden Auskunft gemäß Ziffer VI. und zum Schadensersatz auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränken.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Voll­streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 200.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.