I-5 U 108/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-16, I-5 U 108/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-16, I-5 U 108/11
I-5 U 108/11Obergericht16.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 108/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-16
Aktenzeichen: I-5 U 108/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1016.I5U108.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf den Antrag der Streithelferinnen werden den Beklagten 75 % der Kosten der Streithelferinnen auferlegt, mit Ausnahme der durch den Vergleich entstandenen Kosten. Diese und die verbliebenen 25 % der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten haben die Streithelferinnen selbst zu tragen.
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