Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-16, I-5 U 108/11

I-5 U 108/11Obergericht16.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 108/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-16

Aktenzeichen: I-5 U 108/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1016.I5U108.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf den Antrag der Streithelferinnen werden den Beklagten 75 % der Kosten der Streithelferinnen auferlegt, mit Ausnahme der durch den Vergleich entstandenen Kosten. Diese und die verbliebenen 25 % der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten haben die Streithelferinnen selbst zu tragen.

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