I-2 U 31/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-18, I-2 U 31/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-18, I-2 U 31/11
I-2 U 31/11Obergericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 31/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: I-2 U 31/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1018.I2U31.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.03.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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