I-7 U 12/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-19, I-7 U 12/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-19, I-7 U 12/12
I-7 U 12/12Obergericht19.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 12/12 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-19
Aktenzeichen: I-7 U 12/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1019.I7U12.12.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. April 2011 verkündete Urteil der4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 und 3 zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens der Beklagten zu 2 und 3 zu tragen. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses und das vorgenannte Urteil sind für die Beklagten zu 2 und 3 jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des geschuldeten Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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