Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-19, I-7 W 56/12

I-7 W 56/12Obergericht19.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 W 56/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-19

Aktenzeichen: I-7 W 56/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1019.I7W56.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 22.02.2012 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 19.04.2012 aufgehoben und das Landgericht Wuppertal angewiesen, der Gläubigerin eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs vom 01.12.2010 zu erteilen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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