I-21 U 155/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-23, I-21 U 155/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-23, I-21 U 155/11
I-21 U 155/11Obergericht23.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 155/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: I-21 U 155/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1023.I21U155.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden unter Abänderung Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 15. September 2011, Az.: 7 O 77/10, die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 110.743,07 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vorher in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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