I-5 U 43/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-25, I-5 U 43/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-25, I-5 U 43/12
I-5 U 43/12Obergericht25.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 43/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: I-5 U 43/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1025.I5U43.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
| | Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 09.02.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 4 % und der Beklagte zu 96 % zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen. | | --- | --- |
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