Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-06, I-21 U 75/11

I-21 U 75/11Obergericht06.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 75/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-06

Aktenzeichen: I-21 U 75/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1106.I21U75.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30. Dezember 2010, Az.: 3 O 516/07, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.771,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.570 € seit dem 15.04.2007 und aus 2.201,50 € seit dem 15.06.2007 nebst 459,40 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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