I-21 U 75/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-06, I-21 U 75/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-06, I-21 U 75/11
I-21 U 75/11Obergericht06.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 75/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-06
Aktenzeichen: I-21 U 75/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1106.I21U75.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30. Dezember 2010, Az.: 3 O 516/07, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.771,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.570 € seit dem 15.04.2007 und aus 2.201,50 € seit dem 15.06.2007 nebst 459,40 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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