VII-Verg 24/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-07, VII-Verg 24/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-07, VII-Verg 24/12
VII-Verg 24/12Obergericht07.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: VII-Verg 24/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1107.VII.VERG24.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 7. Mai 2012 (VK – 35/2011-L) aufgehoben.
Die Nachprüfungsanträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens nebst den außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.000.000 Euro festgesetzt.
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