Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-14, VI-U (Kart) 16/12

VI-U (Kart) 16/12Obergericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 16/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1114.VI.U.KART16.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • II Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • III Die Revision wird zugelassen.

  • IV Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 50.000 € festgesetzt.

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