I-3 W 228/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-15, I-3 W 228/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-15, I-3 W 228/12
I-3 W 228/12Obergericht15.11.2012
Regest
BGB § 444 Alt. 2 BGB 1. Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt ("137.800 km"), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht. 2. Ob in Fällen wie dem vorgenannten von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2012 – I-3 W 228/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 228/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: I-3 W 228/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1115.I3W228.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
BGB § 444 Alt. 2 BGB
Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt ("137.800 km"), muss sich daran festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht.
Ob in Fällen wie dem vorgenannten von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2012 – I-3 W 228/12
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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