I-17 U 52/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-23, I-17 U 52/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-23, I-17 U 52/11
I-17 U 52/11Obergericht23.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 52/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-23
Aktenzeichen: I-17 U 52/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1123.I17U52.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 14. März 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (2 O 26/10) wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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