I-1 U 26/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-27, I-1 U 26/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-27, I-1 U 26/12
I-1 U 26/12Obergericht27.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 26/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: I-1 U 26/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1127.I1U26.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Juli 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 10 O 383/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen die in der jeweiligen Instanz vertretenden Gesellschafter der Klägerin als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Kostenschuldnern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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