I-12 U 122/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-12 U 122/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-12 U 122/11
I-12 U 122/11Obergericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 122/11 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: I-12 U 122/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I12U122.11.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Juni 2011 verkündete
Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Juni 2011
verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des
Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden
Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu
gefasst:
Der Widerklageantrag zu 3 ist insoweit dem Grunde nach
gerechtfertigt, als die Beklagte von den Klägern entgangenen
Gewinn wegen des nicht erfolgten Verkaufs der Eigentums-
wohnungen in Höhe von 198.907,17 Euro verlangt.
Die Klage und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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