I-5 U 129/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-5 U 129/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-5 U 129/07
I-5 U 129/07Obergericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 129/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: I-5 U 129/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I5U129.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.10.2007 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.201,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 22 % und der Beklagte zu 78 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 16 % und der Beklagte zu 84 % zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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