I-6 U 63/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-6 U 63/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-29, I-6 U 63/12
I-6 U 63/12Obergericht29.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 63/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: I-6 U 63/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1129.I6U63.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 02. März 2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (10 O 540/08) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 02. April 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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