Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-05, VI-2 U (Kart) 7/12

VI-2 U (Kart) 7/12Obergericht05.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 7/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-05

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 7/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1205.VI2U.KART7.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach diesem Urteil beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.