Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-12, VI-3 Kart 107/09 (V)

VI-3 Kart 107/09 (V)Obergericht12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 107/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: VI-3 Kart 107/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1212.VI3KART107.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17. Dezember 2008 - BK 9-08/871 - wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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