VI-U (Kart) 18/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-19, VI-U (Kart) 18/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-19, VI-U (Kart) 18/12
VI-U (Kart) 18/12Obergericht19.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 18/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-19
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 18/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1219.VI.U.KART18.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Mai 2012 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zu- rückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 18. Mai 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 37 O 25/10, ist ohne Sicherheits- leistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab- wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 32.730,62 Euro festge- setzt.
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