Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-20, I-8 U 33/11

I-8 U 33/11Obergericht20.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 33/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: I-8 U 33/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1220.I8U33.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02. März 2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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