I-3 W 201/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-02, I-3 W 201/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-02, I-3 W 201/12
I-3 W 201/12Obergericht02.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 201/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-02
Aktenzeichen: I-3 W 201/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0102.I3W201.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss geändert.
Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Wert für den 1. Rechtszug (unter Änderung der landgerichtlichen Festsetzung): Bis 3.000,- Euro ;
ab 31. Mai 2012: Bis 1.500,- Euro ;
Wert für das Beschwerdeverfahren: Bis 700,- Euro .
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