VII-Verg 33/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-09, VII-Verg 33/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-09, VII-Verg 33/12
VII-Verg 33/12Obergericht09.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: VII-Verg 33/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0109.VII.VERG33.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 26. Juli 2012 (VK 17/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf bis zu 19.000 Euro festgesetzt.
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