I-20 W 137/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-20 W 137/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-20 W 137/12
I-20 W 137/12Obergericht10.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 137/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: I-20 W 137/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0110.I20W137.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 19.10.2012 abgeändert und der Streitwert für das Zwangsvollstreckungsverfahren erster Instanz unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels auf bis zu 10.000,- € festgesetzt.
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