Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-20 W 137/12

I-20 W 137/12Obergericht10.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 137/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-10

Aktenzeichen: I-20 W 137/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0110.I20W137.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 19.10.2012 abgeändert und der Streitwert für das Zwangsvollstreckungsverfahren erster Instanz unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels auf bis zu 10.000,- € festgesetzt.

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